Meine (Aus-)Bildungs-Möglichkeiten an der Käthe-Kollwitz-Schule
Wir beraten Sie gern - kontaktieren Sie die Ansprechpartner/innen für die jeweilige Schulform.
Ich habe noch keinen Abschluss
- Schüler/innen der Sekundarstufe I können sich in der Mittelstufenschule beruflich orientieren.
- Junge Erwachsene aus den Lahnwerkstätten können bei uns berufliche Grundqualifikationen erhalten und erweitern ihre Allgemeinbildung
- Nach Verlassen der Sekundarstufe I bieten unsere Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss zu erreichenden und einen Einstieg in eine Berufsbildung.
- Bestimmte Ausbildungsberufe des Nahrungsgewerbes im dualen System setzen nicht unbedingt den Hauptschulabschluss voraus.
Ich habe den Hauptschulabschluss
- Mit einem Lehrvertrag für eine duale Ausbildung in der Gastronomie / Hotellerie oder im Nahrungsgewerbe absolvieren Sie den schulischen Teil Ihrer Lehre an der KKS.
- Mit dem Hauptschulabschluss können Sie die Berufsfachschule besuchen, an der Sie den Mittleren Bildungsabschluss erwerben können.
Ich habe den Mittleren Bildungsabschluss
- Mit dem Besuch der Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz erwerben Sie einen ersten Berufsabschluss im Berufsfeld Sozialwesen.
- Mit einem Lehrvertrag für eine duale Ausbildung in der Gastronomie / Hotellerie oder im Nahrungsgewerbe absolvieren Sie den schulischen Teil Ihrer Ausbildung an der KKS.
- Mit dem Mittleren Bildungsabschluss können sie die Fachoberschule Form A besuchen, an der Sie die Allgemeine Fachhochschulreife erwerben können.
Ich habe die (Fach) Hochschulreife oder ein (abgebrochenes) Hochschulstudium
- Die duale Berufsausbildung setzt formal nicht die (Fach-) Hochschulreife voraus. Trotzdem entscheiden sich viele Schüler/innen für eine Berufsausbildung als Alternative zum Studium.
- Als „Quereinsteiger/in“ haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich zum Erzieher / zur Erzieherin ausbilden zu lassen
Ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung oder / und Berufserfahrung
- Der Besuch der Fachoberschule Form B ermöglicht Ihnen den Erwerb der Allgemeinen Fachhochschulreife
- Als „Quereinsteiger/in“ haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich zum Erzieher / zur Erzieherin ausbilden zu lassen
- Mit einem Jahr Berufserfahrung nach Ihrer Ausbildung können sie die Hotel- und Touristikfachschule besuchen und sich zum Betriebswirt / zur Betriebswirtin weiterbilden