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Zusatzqualifikationen

Hauptschulabschluss

Berufsschülerinnen und Berufsschülern, die das Abschlusszeugnis der Berufsschule erwerben, erhalten einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss zuerkannt, wenn sie mindestens das Abgangszeugnis der Klasse 8 einer allgemein bildenden Schule nachweisen.

 

Vergl. hessische Berufschulverordnung

Mittlerer Bildungsabschluss

Berufsschülerinnen und Berufsschüler mit Ausbildungsverhältnis erhalten einen dem mittleren Abschluss gleichwertigen Abschluss zuerkannt, wenn sie

1. den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen,

2. a) entweder mindestens fünf Jahre Unterricht in einer Fremdsprache, in der Regel Englisch, mit befriedigenden Leistungen abgeschlossen haben oder im Verlauf des Berufsschulbesuchs abschließen oder

b) an mindestens 240 Stunden Englischunterricht während ihres Berufsschulbesuchs teilnehmen und diesen Wahlunterricht, der zu benoten ist, mit mindestens befriedigenden Leistungen abschließen oder

c) nach Feststellung durch die Schule einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen,

3. einen mindestens 80 Stunden umfassenden Unterricht im Fach Deutsch / Fremdsprache mit mindestens ausreichenden Leistungen abschließen,

4. im Abschlusszeugnis der Berufsschule eine Gesamtnote von mindestens 3,0 erreicht wird und

5. die Abschlussprüfung in einem anerkannten

Ausbildungsberuf von mindestens zweijähriger

Ausbildungsdauer bestanden haben.

 

Schülerinnen und Schüler aus dem verkürzten gymnasialen Bildungsgang, die ein Versetzungszeugnis in die Einführungsphase einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe vorweisen, erhalten mit Abschluss des ersten Ausbildungsjahres ein Zeugnis, welches dem mittleren Abschluss gleichgestellt ist.

 

Vergl. hessische Berufschulverordnung

Fachhochschulreife

 

Fachhochschulreife ausbildungsbegleitend

Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die das Abschlusszeugnis der Berufsschule erwerben, erhalten einen der Fachhochschulreife gleichwertigen Abschluss zuerkannt, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, Zusatzunterricht besuchen und die schriftlichen Abschlussprüfungen in den Fächern Deutsch/Kommunikation, fremdsprachlicher Bereich, mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich mit mindestens ausreichenden Leistungen bestehen.

 

Vergl. hessische Berufschulverordnung

Fachhochschulreife im Anschluss an die Ausbildung

Personen mit mittlerem Bildungsabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung können über den Besuch der Fachoberschule (Form B) in einem Jahr ihre Fachhochschulreife erwerben.

KMK Fremdsprachenzertifikat

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Photo by Green Chameleon on Unsplash

 

Grundsätzlich können alle Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende und Studierende an beruflichen Schulen das KMK-Fremdsprachenzertifikat in Englisch oder teils auch in Spanisch erwerben.

Das Zertifikat zeichnet sich dadurch aus, dass es den TeilnehmerInnen berufsbezogene Fremdsprachenkenntnisse bescheinigt, die bundesweit und international anerkannt werden.

Die Prüfung erfolgt auf einer vorher gewählten Schwierigkeitsstufe (I - III); diese Stufen entsprechen dabei dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER), also A2-B1-B2, und unterscheiden sich auch in der Höhe der Prüfungsgebühren (30,- € / 45,-€ / 60,- €).

 

Geprüft werden:

  • die Fähigkeit, gesprochene und geschriebene Mitteilungen in einer Fremdsprache zu verstehen (Rezeption),
  • die Fähigkeit, sich schriftlich in einer Fremdsprache zu äußern (Produktion)
  • die Fähigkeit, durch Übersetzen mündlich oder schriftlich zwischen Kommunikationspartnern zu übermitteln (Mediation)
  • die Fähigkeit, Gespräche zu führen (Interaktion).

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei den untenstehenden Kolleginnen und auf der Website des KMK-Fremdsprachenzertifikates hier

 

Die Azubis und Studierenden der Hotellerie/Gastronomie legen ihre Prüfung in Englisch an den Beruflichen Schulen in Korbach ab; ggf. kann hier der Prüfungsort auch wechseln (z.B. Butzbach oder Wiesbaden).

Für Schülerinnen und Schüler der Berufsschule im dritten Ausbildungsjahr bietet die Käthe-Kollwitz-Schule regelmäßig einen Zertifikatskurs zur Vorbereitung auf die Englischprüfung an. Dieser Kurs wird im Stundenplan als regulärer Englischunterricht ausgewiesen und kann auch von Auszubildenden besucht werden, die nicht an der Prüfung teilnehmen wollen.

Ansprechpartnerin für den Bereich Hotellerie/Gastronomie ist Frau Kiele


Studierende der Fachschule für Sozialwesen haben die Gelegenheit direkt an der Käthe-Kollwitz-Schule ihre Prüfung abzulegen, da wir seit 2012 Prüfungsstandort für B1 und B2 in Englisch im Bereich Sozialpädagogik sind.
Zurzeit nehmen üblicherweise Studierende im 2. Ausbildungsjahr (sowohl Vollzeit aus auch PivA) an der freiwilligen Prüfung teil. Weitere Infos zur Statistik finden sie hier. Aktuelle Berichte zu bereits gelaufenen Prüfungen finden Sie hier.

Ansprechpartnerin für die Fachschule für Sozialwesen ist Frau Röper.

Unsere Stärken

VielfaltIstUnsereStaerkeWortwolke